Gehört Ehebruch vor Gericht?

Ist Ehebruch ein Vertragsbruch und gehört vor Gericht?

Interessiert schaue ich meine Kollegin an. Ein Fremdgänger vor Gericht. Wir soll das gehen, frage ich mich. „Wir haben einen Vertrag abgeschlossen als wir heirateten. Wenn Verträge gebrochen werden, ist das normalerweise strafbar.“ Ganz unrecht hat sie damit nicht. Aus dieser Perspektive habe ich das noch nie gesehen. Mein Kopfkino überschlägt sich. Wer zeigt denn da wen an? Wer beurteilt, ob das Ehebruch war? Muss man auf frischer Tat ertappen? Ich stelle mir vor, wie die sowieso schon überlasteten Gerichte, fremdgehende Menschen im Akkord verurteilen. Gibt es das überhaupt noch? Vielen von uns ist das sechste Gebot „Du sollst nicht ehebrechen“ bekannt. Aber steht es auch unter Strafe? Ich frage Dr. Google und werde fündig.

Steinigung und Peitschenhiebe für den Seitensprung

„Ein 27-jähriger Mann und eine 33-jährige Frau sind im Iran wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs zum Tode verurteilt worden. Das Urteil sei vor kurzem in der zweiten Instanz bestätigt worden, berichtete die Teheraner Tageszeitung Shargh am Wochenende. Außereheliche sexuelle Beziehungen zwischen verheirateten Männern und Frauen wird laut iranischem Gesetz mit Steinigung bestraft. Die zweite Instanz habe diese jedoch in eine Hinrichtung am Galgen umgewandelt, so Shargh. Das Urteil ist nicht unumstritten. Laut der Aussage der Ehefrau des Verurteilten hatte das Ehepaar in den vergangenen sechs Monate keinen Geschlechtsverkehr miteinander. Ein außerehelicher Geschlechtsverkehr ist laut dem iranischen Gesetz jedoch nur dann ein mit Todesstrafe geahndeter Ehebruch, wenn der Mann oder die Frau trotz der Möglichkeit regelmäßiger sexueller Betätigung in der Ehe fremdgeht. Andernfalls wird der Seitensprung mit 100 Peitschenhieben bestraft.“ *1

Die Islamische Republik Iran hat aufgrund internationalen Drucks im Jahr 2013 eine Veränderung im Gesetz vorgenommen. Danach kann die Steinigung durch das Gericht in eine Hinrichtung umgewandelt werden. Am Ende macht es jedoch keinen Unterschied. Todesstrafe für Fremdgehen. Man stelle sich das mal vor. Es hat mich natürlich brennend interessiert, ob Ehebruch auch in Deutschland strafbar ist. Ist es nicht. War es aber. Bis 1969. Geregelt in § 172 StGB. Krass, oder? Ich gestehe, ich bin erleichtert. Ehebruch find ich nach wie vor inakzeptabel. Ob allerdings der Gesetzgeber hier aktiv werden sollte, wage ich zu bezweifeln. 

 

Man stelle sich vor, es gäbe ein Gesetz, das Ehebruch und Beischlafvergehen regelt:

„(1) Wer in der Ehe oder Lebenspartnerschaft

  1. den Beischlaf mit einer dritten Person vollzieht (Ehebruch) oder
  2. sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe oder Lebenspartnerschaft an sich vornehmen lässt oder selbst vornimmt wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.“ *2

April, April

Der oben zitierte Paragraph war ein Aprilscherz und wurde unter anderem auf Facebook veröffentlicht. Die Redakteure waren erstaunt über die positive Resonanz. Vor allem von Frauen. Also wenn es solch ein Gesetz mal geben sollte, mache ich sofort eine Detektei auf. Vor meinem inneren Auge entstehen Gefängnisse voll mit Ehebrechern.

Spaß beiseite. Was geht es den Gesetzgeber an, wer mit wem in die Kiste hüpft. Das sollte zwischen den betroffenen Parteien geklärt werden. Meine Kollegin ist da anderer Meinung. Sie fände es absolut probat dem Fremdgehen mittels hoher Strafen einen Riegel vorzuschieben und würde ein solches Gesetz begrüßen. Und das nicht nur für alle die Ehebrechenden sondern auch und vor allem für diese ungeliebte dritten Partei. „Aha“, sage ich. „Du würdest also deinen Mann gerne im Gefängnis sehen“. Sie windet sich. Ok. Ihn also nicht. Wen denn dann? Die Trulla! Natürlich. Um die geht es. „Stell Dir vor,“ sagt sie, „dein Nachbar besitzt einen Porsche. Nutzt ihn aber nicht. Den kannst Du auch nicht einfach nehmen und behaupten, dass er ihn ja doch nicht fahren würde.“ Stimmt, da hat sie recht. Aber ein Porsche kann sich auch nicht dafür oder dagegen entscheiden, hat keinen eigenen Willen. Ihr Kerl aber schon. Wenn nun eine Trulla meint, der Kerl ihrer Träume wird zu wenig „genutzt“, obliegt es immer noch dem Objekt der Begierde das zu dementieren oder dem zuzustimmen. Der Kerl meiner Kollegin war wohl der Ansicht, zu wenig genutzt zu werden und hat die spontanen Ausfahrten sehr genossen. Was für ein Arsch. Dennoch bleibe ich dabei. Fremdgehen ist eine aktive Entscheidung und geht nur die betroffenen Parteien etwas an. Am Ende müssen alle den Preis dafür bezahlen. Aber vor Gericht sollte das nicht geregelt werden.

WEITERE BEITRÄGE

Warum hast du ihn zurückgenommen?

Warum hast du ihn zurückgenommen? Interessante Frage. Wie kann ich meinen Mann zurücknehmen wo ich ihn doch gar nicht weggegeben habe. Nicht willentlich und schon gar nicht wissentlich. Das hat er schon ganz allein entschieden. Oder um seine Worte zu zitieren: es ist passiert.

weiterlesen »
Toxische Beziehungen

Toxische Beziehungen

Bislang war mir die Begrifflichkeit „Toxische Beziehungen“ eher aus meiner Ausbildung und meiner Arbeit vertraut und weniger aus dem Mund meiner Kids. Aber toxisch scheint – wenn ich mich so umhöre – eher normal zu sein, denn die Ausnahme. Was passiert da nur? Wie kann es sein, dass Beziehungen so entgleisen? Und wieso, frage ich mich, hält man an solch einer Beziehung fest?

weiterlesen »